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   LG Freiburg, 27.04.1992 - II Qs 41/92   

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https://dejure.org/1992,6449
LG Freiburg, 27.04.1992 - II Qs 41/92 (https://dejure.org/1992,6449)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27.04.1992 - II Qs 41/92 (https://dejure.org/1992,6449)
LG Freiburg, Entscheidung vom 27. April 1992 - II Qs 41/92 (https://dejure.org/1992,6449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1992, 798
  • StV 1993, 122
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Mönchengladbach, 27.11.2013 - 24 Qs 210/13

    Rechtmäßigkeit eines zeitgleich mit dem Strafbefehl erlassenen aber dem

    Gleichwohl ist nach Ansicht der Kammer aus § 409 Abs. 1 S. 2 StPO abzuleiten, dass der Bewährungsbeschluss im Strafbefehlsverfahren zugleich mit dem Strafbefehl selbst erlassen werden muss (so offenbar auch LG Freiburg, MDR 1992, 798).

    Ein Bewährungsbeschluss, der zeitlich erst nach dem Strafbefehl erlassen wird, ist daher rechtswidrig (so auch LG Freiburg, MDR 1992, 798; StV 1994, 534).

    Diese Überlegung beansprucht nach Ansicht der Kammer auch im Strafbefehlsverfahren Geltung (so offenbar auch LG Freiburg, MDR 1992, 798; StV 1994, 534).

  • OLG Dresden, 29.11.2000 - 3 Ws 37/00

    Erlaß eines Bewährungsbeschlusses im Berufungsverfahren

    Solche nachträglichen Entscheidungen können nur dann ergehen, wenn sich entweder die objektive Situation geändert hat oder das Gericht von schon vorher bestehenden Umständen erst nachträglich erfahren hat oder sich bekannte Umstände durch neue Einsichten anders darstellen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 2000, 126; LG Freiburg/Br., MDR 1992, 798).

    d) Daher war aus Gründen der Klarheit die gesetzliche Mindestdauer der Bewährungszeit von zwei Jahren festzustellen (vgl. LG Kempten, NJW 1978, 839, 840; LG Freiburg, MDR 1992, 798; OLG Hamm StV 1993, 121).

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2007 - 4 Ws 401/07

    Zuständigkeit für den nachträglichen Erlass eines Bewährungsbeschlusses bei

    Dieser Ansicht haben sich inzwischen - soweit ersichtlich - der überwiegende Teil der Rechtsprechung und auch Teile der Literatur angeschlossen (LG Freiburg MDR 1992, 798; StV 1994, 534; OLG Düsseldorf StraFO 1999, 238; NStZ-RR 2000, 146; StV 2001, 225; OLG Hamm NStZ-RR 2000, 126; Fischer in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 5. Auflage, § 453, Rn. 3).
  • OLG Hamm, 02.12.1999 - 3 Ws 710/99

    Nachholung eines Bewährungsbeschlusses bei unterbliebener Aussetzung der

    In diesem Zusammenhang ist es auch von Bedeutung, wie lang die Bewährungszeit im Verhältnis zur erkannten Strafe festzusetzen und welche Weisungen und Auflagen erforderlich erscheinen, wobei insbesondere hinsichtlich der Weisungen und Auflagen die persönliche und wirtschaftliche Situation des Angeklagten im Zeitpunkt der Hauptverhandlung maßgebend ist (so auch OLG Frankfurt, Strafverteidiger 83, 24; LG Kempten, NJW 78, 839, 840; LG Osnabrück, NStZ 85, 379; LG Freiburg, MDR 92, 798).
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